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         Nina Woesmann |  Wacholderstr.4 | 44225 Dortmund  | Tel: 0231 / 130 202 14 | Mobil: 0176 / 6602 4747  |
                                                         Mail :
info@praxis-fuer-alle-felle.de     | ©  2008 - 2012 Nina Woesmann
Tierheilpraxis Hundeschule Lünen Werne Selm Dortmund
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierheilpraxis
   

Die Tierheilpraxis wird als entgeltliche Dienstleistung von der Praxis für alle Felle vertreten durch Nina Woesmann ,Wacholderstr.4,44225 Dortmund angeboten und geleitet.
 
1.Behandlungsvertrag
 
1.1.Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das
generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde und
Verhaltenstherapie auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker
zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

1.2.Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne
     Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches
     Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden
     geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus
     gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die Ihn in
     Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der
     Honoraranspruch der Praxis für alle Felle für die bis zur Ablehnung
     entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
 
2.Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages:
 
2.1.Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in
der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der
Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten
anwendet.
 
2.2.Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter
nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierheilpraktiker über
die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher
und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der
Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der
Tierheilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichem
Tierhalterwillen entspricht.
 
2.3.In der Regel werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die
schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der
Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht
kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann
ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch
garantiert werden.
 
3.Termine
 
3.1.Für Termine, die der Kunde nicht innerhalb von 36 Stunden vor dem
Besuch absagt, fällt eine Pauschale von 60 Minuten an, welche in
Rechnung gestellt wird und binnen einer Woche zu bezahlen ist.
 
3.2.Verspätungen eines Patienten zu einem Termin gehen auf Kosten des
Patienten. Die Praxis für alle Felle ist nicht verpflichtet, diese
selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar
abzuziehen.

 
4.Mitwirkung des Tierhalters
 
4.1.Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der
Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn
das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint,
insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche
Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft
erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
 
4.2.Tiere die an der Verhaltenstherapie teilnehmen, müssen
haftpflichtversichert, gültig geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten
sein.
Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.
 
5.Honorierung des Tierheilpraktikers
 
5.1.Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar.
Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und
Tierhalter vereinbart sind, wird nach der gültigen
Preisausschreibung auf
der Hompage der Praxis für alle Felle angerechnet.Die Anwendung
anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist
ausgeschlossen.

 
5.2.Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den
Tierheilpraktiker zu bezahlen. Rechnung nur nach Absprache.
Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Patient auf Wunsch
eine Rechnung.
 
5.3.Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
 
5.4.Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich
überwacht (z.B. Laborleistungen ), ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die
von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene
Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der
voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 5.2. abzurechnen.
In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert
auszuweisen. Hierbei wird sich der Tierheilpraktiker von den Dritten weder
Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der
Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden
Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten
eigene Honorare geltend zu machen.
 
5.5.Lässt der Tierheilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst
überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der
Honorare des Tierheilpraktikers.

5.6.In den Fällen der Absätze 5.4. und 5.5. ist der Tierheilpraktiker von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des
Tierhalters zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst
Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch
auf die Rechtsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker und Dritten (z.B. bei
Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem
diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung
nach Absatz 5.4. bleibt hiervon unberührt.
 
5.7.Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung
1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel
Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten
durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine
Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass
Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel
enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder
Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Patienten
mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist
ausgeschlossen.

5.8.Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den
Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch
diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und
Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt
auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und
andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und
vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei
hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der
Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine
Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
 
5.9.Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln,
Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem
Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen
gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle
(Absatz 5.8.) können diese Produkte vom Tierheilpraktiker in
Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
 
6. Vertraulichkeit der Behandlung:
 
6.1.Der Tierheilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt
bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren
Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann
verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt
und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
 
6.2.Absatz 6.1. ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist -
beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf
behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
Absatz 6.1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der
Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder
seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung
zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

6.3.Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen
(Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu;
er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz 6.2. bleibt
unberührt.

6.4.Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt,
erstellt diese der Tierheilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der
Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese
in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen
Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der
Handakte befinden.
 
6.5.Handakten werden vom Tierheilpraktiker 10 Jahre nach der letzten
Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die
Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die
Akten für Beweiszwecke Infragekommen könnten.
 
 
7.Meinungsverschiedenheiten
 
7.1.Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB
sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich,
Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden
schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen.

 
8.Haftung während der Behandlung
 
8.1.Die Praxis für alle Felle haftet nicht für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden die durch die Anwendung und Ausführung der
gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Die Praxis
übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden
jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle
Begleitpersonen sind durch den Tierhalter auf den bestehenden
Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, Besuch,
Übung der teilnehmenden und mitgebrachten Personen und Hunde an denTherapie- und Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigene
Gefahr und eigenes Risiko. Ebenfalls übernimmt die Praxis für alle Felle
keine Haftung für Schäden, die von Dritten (mitgebrachten Personen)
oder deren Tieren herbeigeführt wurden.

 
9.Datenschutz
 
9.1.Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
erfolgt auf freiwilliger Basis. Daten werden ausschließlich für
innerbetriebliche Zwecke verwendet.

 
10.Urheberrecht:
 
10.1.Therapien, Rezepte, Unterlagen und Handouts sind von der
 Praxis für alle Felle urheberrechtlich geschützt, und dürfen ohne
 schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder an dritte weitergegeben
 werden.

 
11.Erfolgsgarantie
 
11.1.Eine Erfolgsgarantie kann von der Praxis für alle Felle nicht gegeben
werden, da der Erfolg der Behandlung maßgeblich von Teilnehmer
(bedingt durch die notwendige, konsequente und richtige Anwendung der
Therapievorschläge) selbst abhängt.

 
12.Salvatorische Klausel
 
12.1.Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der
AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit
des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder
nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen
am nächsten kommt.