Nina Woesmann | Wacholderstr.4 | 44225 Dortmund | Tel: 0231 / 130 202 14 | Mobil: 0176 / 6602 4747 | Mail : info@praxis-fuer-alle-felle.de | © 2008 - 2012 Nina Woesmann Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierheilpraxis Die Tierheilpraxis wird als entgeltliche Dienstleistung von der Praxis für alle Felle vertreten durch Nina Woesmann ,Wacholderstr.4,44225 Dortmund angeboten und geleitet. 1.Behandlungsvertrag 1.1.Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde und Verhaltenstherapie auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. 1.2.Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die Ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Praxis für alle Felle für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. 2.Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages: 2.1.Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. 2.2.Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierheilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierheilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichem Tierhalterwillen entspricht. 2.3.In der Regel werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. 3.Termine 3.1.Für Termine, die der Kunde nicht innerhalb von 36 Stunden vor dem Besuch absagt, fällt eine Pauschale von 60 Minuten an, welche in Rechnung gestellt wird und binnen einer Woche zu bezahlen ist. 3.2.Verspätungen eines Patienten zu einem Termin gehen auf Kosten des Patienten. Die Praxis für alle Felle ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen. 4.Mitwirkung des Tierhalters 4.1.Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. 4.2.Tiere die an der Verhaltenstherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, gültig geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht. 5.Honorierung des Tierheilpraktikers 5.1.Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter vereinbart sind, wird nach der gültigen Preisausschreibung auf der Hompage der Praxis für alle Felle angerechnet.Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. 5.2.Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Tierheilpraktiker zu bezahlen. Rechnung nur nach Absprache. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Patient auf Wunsch eine Rechnung. 5.3.Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich. 5.4.Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen ), ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 5.2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Tierheilpraktiker von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen. 5.5.Lässt der Tierheilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Tierheilpraktikers. 5.6.In den Fällen der Absätze 5.4. und 5.5. ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Tierhalters zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung nach Absatz 5.4. bleibt hiervon unberührt. 5.7.Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen. 5.8.Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen. 5.9.Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle (Absatz 5.8.) können diese Produkte vom Tierheilpraktiker in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden. 6. Vertraulichkeit der Behandlung: 6.1.Der Tierheilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. 6.2.Absatz 6.1. ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Absatz 6.1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. 6.3.Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz 6.2. bleibt unberührt. 6.4.Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Tierheilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden. 6.5.Handakten werden vom Tierheilpraktiker 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke Infragekommen könnten. 7.Meinungsverschiedenheiten 7.1.Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen. 8.Haftung während der Behandlung 8.1.Die Praxis für alle Felle haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Die Praxis übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch den Tierhalter auf den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden und mitgebrachten Personen und Hunde an denTherapie- und Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Ebenfalls übernimmt die Praxis für alle Felle keine Haftung für Schäden, die von Dritten (mitgebrachten Personen) oder deren Tieren herbeigeführt wurden. 9.Datenschutz 9.1.Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. 10.Urheberrecht: 10.1.Therapien, Rezepte, Unterlagen und Handouts sind von der Praxis für alle Felle urheberrechtlich geschützt, und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder an dritte weitergegeben werden. 11.Erfolgsgarantie 11.1.Eine Erfolgsgarantie kann von der Praxis für alle Felle nicht gegeben werden, da der Erfolg der Behandlung maßgeblich von Teilnehmer (bedingt durch die notwendige, konsequente und richtige Anwendung der Therapievorschläge) selbst abhängt. 12.Salvatorische Klausel 12.1.Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. |