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         Nina Woesmann |  Wacholderstr.4 | 44225 Dortmund  | Tel: 0231 / 130 202 14 | Mobil: 0176 / 6602 4747  |
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Tierheilpraxis Hundeschule Lünen Werne Selm Dortmund
Vorbereitung auf den Wesenstest
 
Seit dem 18.Dezember 2002 ist das Halten von Hunden in NRW mit bestimmten Auflagen verbunden. Diese Auflage Regelt das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW).
 
Unter anderem ist in diesem Gesetz festgeschrieben, das für die folgenden „gefährliche Hunde“ nach §3 LHundG NRW und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden eine Maulkorb-und Leinenpflicht ab dem 6. Lebensmonat besteht:
 
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
 
Diese Regelung gilt ebenso für „Hunde bestimmter Rassen“
nach §10 LHundG NRW:
 
- Alano
- Bullmastiff
- Mastino Espanol
- Fila Brasileiro
- Rottweiler
- American Bulldog
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Dogo Argentino
- Tosa Inu
 
Einen Wesenstest ablegen müssen auch auffällig gewordene Hunde anderer Rassen, wenn ihnen das Ordnungsamt einen Test auferlegt hat.
 
Um diesen Hunden einen lebenslangen Leinen- und Maulkorbzwang zu ersparen, kann der Halter mit seinem Hund einen sog. Wesentest, auch Verhaltensprüfung genannt, machen.
 
Neben Elementen des Grundgehorsams, wird u.a. auch das Verhalten gegenüber anderen Tieren (andere Hunde), gegenüber fremden Personen, gegenüber Fahrzeugen (Fahrrad) und das Verhalten auf akustische und optische Reize getestet, welche innerhalb kurzer Zeit auf den Hund einwirken.
 
Ich führe Vorbereitungskurse für den Wesenstest gemäß dem  LHundG NRW mit dem Ziel der Maulkorb-, bzw. der Leinenbefreiung durch.
 
Die Kurse umfassen mindestens 10 Stunden (Einzel- und Gruppentraining).
Je nach Auffälligkeiten können auch noch mehr Unterrichtseinheiten nötig sein.