Nina Woesmann | Wacholderstr.4 | 44225 Dortmund | Tel: 0231 / 130 202 14 | Mobil: 0176 / 6602 4747 | Mail : info@praxis-fuer-alle-felle.de | © 2008 - 2012 Nina Woesmann Hundeführerschein-Das Abitur für Sie und ihren Hund In dem Hundeführerschein-Kurs lernen Sie mit ihrem Hund in typischen Alltagssituationen korrekt umzugehen.Sie bekommen außerdem viele Informationen über gesetzliche Regelungen, Lernverhalten und Kommunikation von Hunden, Verhalten des Besitzers in der Öffentlichkeit sowie Gesundheit und Aufzucht von Hunden. Themenschwerpunkte des Kurses sind: Gehorsamsübungen: - Kommen auf Ruf - Leinenführigkeit - Sitz - Platz - Steh - Nein (absolutes Verbot) - Aus (Herausgabe von etwas aus der Schnauze) - Schau (Blickontaktaufnahme auf Befehl) - Pfui (Nichtaufnahme von Gegenständen) Handling (Pflege und Vorsorgemaßnahmen): - Fell- und Pfotenpflege - Krallenschneiden - Ohren reinigen - Zahnkontrolle - Zeckenentfernung - Chipkontrolle - Fiebermessen Umweltsicherheits- und Sozialverträglichkeitstraining im Alltag: - Außentermine in der Lüner Innenstadt - Am Lüner Hauptbahnhof - Im Dorfkern von Lünen - in Grünanlagen von Lünen jeweils mit Vertiefung der Gehorsamsübungen unter Ablenkung Theoretische Schulung zur Prüfungsvorbereitung zu folgenden Themen: - Hundeverhalten - Rasseunterschiede - Lernen und Erziehung - Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes - rassespezifische Eigen-schaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache), - Haltung, Ernährung sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden, - Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden, - Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie - Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden Voraussetzungen für den Kurs - Der Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein. - Der Halter muss nachweisen, daß der Hund geimpft und haftpflichtversichert ist. - Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Prüfung Nach bestehen der schriftlichen Sachkunde-Prüfung mit allgemeinen Fragen zu der theoretische Schulung erfolgt eine praktische Prüfung.Das Bestehen der Theorieprüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung. Halter von Hunden, die laut Landeshundegesetz unter die 20/40 Regelung fallen (deren Hunde die mehr als 20 Kilo wiegen und / oder größer als 40cm Schulterhöhe sind) und aufgrund dessen eine Sachkundebescheinigung benötigen, erhalten von mir nach Bestehen der am Abschluß des Kurses stehenden Theorieprüfung eine Sachkundebescheinigung, die vom Ordnungsamt anerkannt wird. In der praktischen Prüfung werden sowohl die Hund-und Halter Beziehung,als auch das Verhalten von Hund und Halter in alltägliche Situationen geprüft. |