Nina Woesmann | Wacholderstr.4 | 44225 Dortmund | Tel: 0231 / 130 202 14 | Mobil: 0176 / 6602 4747 | Mail : info@praxis-fuer-alle-felle.de | © 2008 - 2012 Nina Woesmann Sachkundenachweis Das LHundG ist seit 2003 in Kraft und beinhaltet u.a.folgende Bestimmungen für unsere Hunde: Gemäß § 4 Erlaubnis haben Halter bestimmter Rassen und großer Hunde eine erforderliche Sachkunde mittels einer Sachkundeprüfung nach zu weisen. Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 Abs.3 Zu den Hunden bestimmter Rassen gem. § 10 Abs.3 des LHundG NRW zählen - Alano - American Bulldog - Bullmastiff - Mastiff - Mastino Espanol, - Mastino Napoletano - Fila Brasileiro - Dogo Argentino - Rottweiler - Tosa Inu - sowie deren Kreuzungen Große Hunde(sog. 20 / 40-Hunde) gem. §11 Abs. 3 Ein "Großer Hund" gem. §11 Abs. 3 des LHundG NRW ist ein Hund welcher eine Schulterhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 Kg erreicht. Die Gebühr für die Sachkundeprüfung liegt bei 35€ (schriftliche Prüfung inkl. Lernmaterial) |