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         Nina Woesmann |  Wacholderstr.4 | 44225 Dortmund  | Tel: 0231 / 130 202 14 | Mobil: 0176 / 6602 4747  |
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Tierheilpraxis Hundeschule Lünen Werne Selm Dortmund
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Sachkundenachweis
 
Das LHundG ist seit 2003 in Kraft und beinhaltet u.a.folgende Bestimmungen für unsere Hunde:
 
Gemäß § 4 Erlaubnis haben Halter bestimmter Rassen und großer Hunde eine erforderliche Sachkunde mittels einer Sachkundeprüfung nach zu weisen.
 
Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 Abs.3

 
Zu den Hunden bestimmter Rassen gem. § 10 Abs.3 des LHundG NRW zählen
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol,
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen

 
 
Große Hunde(sog. 20 / 40-Hunde) gem. §11 Abs. 3
 
Ein "Großer Hund" gem. §11 Abs. 3 des LHundG NRW ist
ein Hund welcher eine Schulterhöhe von 40 cm
und/oder
ein Gewicht von 20 Kg erreicht.
 
 
 
 
Die Gebühr für die Sachkundeprüfung liegt bei 35€
(schriftliche Prüfung inkl. Lernmaterial)